RUN Regionales Unternehmungsnetzwerk Mecklenburgische Schweiz e.V.
§ 1 Allgemeines
- Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 der Vereinssatzung nur von der Mitgliederversammlung beschlossen und geändert werden.
- Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.
§ 2 Zahlungsweise und Fälligkeit
- Die festgesetzten Beiträge werden zum 1. Januar des jeweiligen Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch einanderer Termin festgelegt werden.
- Beginnt die Mitgliedschaft während des Kalenderjahres, werden die Beiträge anteilig auf die verbleibenden Monate berechnet.
§ 3 Beiträge
- Unternehmen bis 10 Mitarbeiter = 300,00 € / Jahr
- Unternnehmen 11 - 20 Mitarbeiter = 500,00 € / Jahr
- Unternnehmen 21 - 50 Mitarbeiter = 700,00 € / Jahr
- Unternnehmen ab 51 Mitarbeiter = 1.000,00 € / Jahr
- alle, die nicht zu den KMU zählen* = 1.500,00 € / Jahr
- natürliche Personen = 300,00 € / Jahr
- Delegierte von öffentlichen Trägern und Institutionen = kostenfrei
Änderungen der persönlichen Angaben sind dem Verein schnellstmöglich mitzuteilen.
* Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der Definition der Europäischen Union:
- Kleinstunternehmen sind Unternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchtens 2 Mio. Euro haben.
- Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die weniger als 50 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro haben.
- Mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro haben.